Aufgabengebiete des Tierheilpraktikers
Ein Tierheilpraktiker findet ein breitgefächertes Betätigungsfeld vor. Er behandelt allgemeine Abwehrschwächen, Stoffwechselstörungen, akute und chronische Erkrankungen, Verhaltensstörungen, stressbedingte und umweltbedingte Krankheiten bis hin zur akuten Infektion. Dem Tierhalter steht er aber auch bei anderen Problemen mit seinem Tier beratend zur Seite. Operationen, Impfungen oder Behandlungen anzeige- und meldepflichtiger Tierseuchen sind dem Tierarzt vorbehalten, wobei der Tierheilpraktiker auch hier in vielen Fällen, außer bei den anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen, eine sinnvolle Nachbehandlung oder Ausleitung durchführen kann. Oft ist der Tierheilpraktiker die letzte Instanz für schulmedizinisch austherapierte Patienten, bei denen er durch eine ganzheitliche Behandlung eine Heilung oder eine deutliche Linderung der Beschwerden bewirken kann.
Für die Erstellung einer Diagnose benötigt der Tierheilpraktiker sowohl einen Eindruck über die Umgebung und Haltung seines Patienten als auch eine gründliche Untersuchung. Hierfür stehen ihm verschiedene Untersuchungsmethoden zur Verfügung: Abtasten und -fühlen, Auskultation (Abhorchen), Blutuntersuchung, Dunkelfeldmikroskopie, Urin- und Kotuntersuchung, Haaranalyse, Speichelprobe, Thermographie, Bioresonanz und Kinesiologie, um nur einige zu nennen.
Laboruntersuchungen, Röntgenbilder und Ultraschallergebnisse können ebenfalls für die Diagnose herangezogen werden.
Für die erfolgreiche Behandlung hat der Tierheilpraktiker ein vielfältiges Spektrum zur Verfügung. Er kann apothekenpflichtige und rezeptfreie Arzneimittel verordnen und Injektionen geben, Verbände anlegen, Geburtshilfe leisten, als Ernährungsberater und als Verhaltenstherapeut fungieren. Zudem kann er aus vielen Heilbehandlungen die jeweils geeignetste auswählen: Homöopathie, Phytotherapie (Kräuterheilkunde), Bach-Blüten-Therapie, Chiropraktik, manuelle Therapie, Osteopathie, Wärme- und Kältetherapie, Aderlass, Blutegel-Therapie, Baunscheidt´sches Reizverfahren, Schröpfen, Ausleitungsverfahren, Akupunktur, Akupressur, Magnetfeldtherapie, Bewegungstherapie, Lasertherapie, Kinesiologie, Farbtherapie, Schüßler-Salze, Bioresonanz. Viele dieser Therapieverfahren sind (noch) nicht wissenschaftlich anerkannt.
Selbstverständlich hat sich der Tierheilpraktiker an die relevanten Gesetze wie z. B. das Tierschutzgesetz, das Tiergesundheits- und das Arzneimittelgesetz zu halten. Anzeigepflichtige Tierseuchen muss der Tierheilpraktiker sofort beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. Da er immer zum Wohle seines Patienten handelt, weiß der ausgebildete Tierheilpraktiker genau, wo die Grenzen seiner Behandlungsmöglichkeiten sind. Er kann klar erkennen, ob und wann er Patienten gegebenenfalls an einen Tierarzt oder einen anderen Spezialisten überweisen muss.*
* Text Naturheilschule Prester